17.02.2017 | Alarmübung in Tennwil |
Einmal pro Jahr wird die Feuerwehr an einer unangemeldeten Einsatzübung auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft. Die Alarmierung erfolgt mit Ernstfallcharakter. Diese Übungen sind von der kantonalen Gebäudeversicherung vorgeschrieben. |