Gesetzliche Bestimmungen | |
Gemäss Art. 1 der VFB-S1 schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seit dem 1. Juli 2007 vor, dass Personen, die Wespen oder andere Insekten und Hausschädlinge im Auftrag von Dritten bekämpfen, eine spezielle Ausbildung absolvieren müssen. Diese Ausbildung wird mit einem Fachausweis abgeschlossen. Ohne diesen Fachausweis ist es nicht mehr erlaubt, Wespen, Hornissen oder andere Hausschädlinge im Auftrag zu bekämpfen. Die Bekämpfung der genannten Schädlinge fällt nicht in den Aufgabenbereich der Gemeinden und ist keine Kernaufgabe der Feuerwehr. Aus diesem Grund hat die Feuerwehrkommission beschlossen, ab dem 01.01.2025 die Bekämpfung durch die Feuerwehr Unterlunkhofen-Rottenschwil einzustellen. |
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Firmen für die Schädlingsbekämpfung | |
Wie bereits erwähnt, dürfen nur Personen mit dem entsprechenden Fachausweis Wespen oder andere Hausschädlinge bekämpfen. Eine Adresse finden Sie auf der Homepage des Verbands Schweizer Schädlingsbekämpfer: https://www.fsd-vss.ch |
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