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Wespen
Wenn Wespen oder Bienen zur Plage werden. Kaum steigen die Temperaturen in die Höhe, brummt und summt es schon wieder munter im Garten, beim Frühstück auf dem Balkon, beim Grillieren oder vor dem Fenster. Die Bienen und Wespen suchen sich ihre Nahrung in der Natur. Leider nicht immer zur Freude der Menschen. Oftmals verirrt sich ein solches Tier in der Wohnung. Und Wespen gelten als ziemlich lästige Insekten, wenn man im Garten gerade beim Kaffee und Kuchen sitzt.

Rasch wird dabei vergessen, dass diese Tiere auch Nutztiere sind! Wespen vertilgen nämlich Mücken, kleine Fliegen usw. Diese wiederum sind nachts nicht des Menschen Freunde.

Und: Wespen, Bienen und auch Hornissen greifen nie Menschen an! Angriffe gibt es nur, wenn sich die Tiere bedroht fühlen, eingeklemmt werden (z.B. unter der Kleidung) oder Menschen ihrem Nest zu Nahe kommen.

Es kann aber vorkommen, dass Bienen und Wespen an unerwünschten Orten ihre Nester bauen, z.B. in der Nähe von Fenstern und Türen, auf Spielplätzen oder anderen Orten, wo eine Gefahr für Mensch (und Tier) bestehen könnte.

Tipps: Lassen Sie Nester von Bienen, Wespen oder Hornissen an ihren Plätzen sein, sofern sie keine Gefahr darstellen. Sie gehören zu unserem Lebensraum. Lernen Sie die Tiere und ihre Lebensweise kennen. Literatur dazu gibt es genug, auch im Internet.

• Verstellen Sie die «Anflugschneisen» zu bestehenden Nestern nicht. Das kann die Tiere aggressiv machen. • Decken Sie im Sommer und Herbst Säfte, rohe Fleischwaren, Kuchen und Obst immer ab. Sie locken sonst Wespen rasch an.

Im Allgemeinen gilt: • Keine Panik! • Nicht wild um sich schlagen! - Tiere nicht reizen

Müssen Nester entfernt werden, ist folgendes zu beachten: • Als Mieter informieren Sie Ihren Vermieter über das Problem. Er entscheidet über weitere Massnahmen und muss für die Kosten aufkommen.

Sind Sie Haus- oder Wohnungseigentümer:

1. Rufen Sie einen professionellen Insektenbekämpfer an:

Infos unter : www.fsd-vss.ch

Und sollte Sie doch ein Tier gestochen haben: 1. Kühlen 2. Desinfizieren (Jodpräparate, Merfen) 3. Bei Anzeichen einer Allergie, Notfallset anwenden; Sofort Arzt aufsuchen!

Gesetzliche Bestimmungen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt seit dem 1. Juli 2007 in Art. 1 der VFB-S1 zwingend vor, dass Personen die Wespen oder andere Insekten und Hausschädlinge im Auftrage von Drittpersonen bekämpfen eine spezielle Ausbildung absolvieren müssen. Der Kurs wird mit einem Fachausweis abgeschlossen.

Ohne diesen Fachausweis dürfen im Auftrag keine Wespen, Hornissen, Bienen oder andere Hausschädlinge mehr bekämpft werden.

Die Feuerwehr hat diese Ausbildung nicht und kann somit nicht als Insektenbekämpfer auftreten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Feuerwehr Niederwil / Fischbach-Göslikon