Einsätze
29.03.2023 023 - 19:29 h BMA, in Spreitenbach, Tivoli Einkaufszentrum, Gerät 1+2, Handtaster

Im einem Nottreppenhaus wurde im PG 2 ein Handtaster eingedrückt. Technischer Dienst und Sicherheitsdienst konnten bei unserem Eintreffen bereits Entwarnung geben. Der Handtaster wurde grundlos eingedrückt. Sollten der oder die Täter ermittelt werden können, wird es teuer für ihn/ sie!
Das Schweizerische Strafgesetzbuch sagt im Artikel 128 (Falscher Alarm)
Wer wider besseres Wissen grundlos einen öffentlichen oder gemeinnützigen Sicherheitsdienst, einen Rettungs- oder Hilfsdienst, insbesondere Polizei, Feuerwehr, Sanität, alarmiert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Fehlalarm