10.06.2024 | 053 - 16:48 h BMA, in Spreitenbach, Handtaster |
In einem Verkaufsbetrieb wurde durch eine unbekannte Person missbräuchlich der Handtaster eingedrückt. Wir machen wieder einmal darauf aufmerksam, dass das missbräuchliche betätigen eines Handtasters eine Straftat ist und bei Ermittlung der Täterschaft mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (Art. 128 StGB, Falscher Alarm). eingedrückter Handtaster; keine Intervention |