Einsätze
12.03.2015 004 - 18:41 h - BMA, in Killwangen, Industriestrasse 1, Walter Mäder AG (Alarminspektion)

Ein Brandausbruch mit starker Rauchentwicklung, verschiedene Rettungen über Leitern und Treppenhaus, sowie eine Havarie einer unbekannten Flüssigkeit, prägten den Einsatz bei der Walter Mäder AG in Killwangen.

Zum Glück war dies kein Ernstfall und nur eine Übung

Im Turnus von 5 Jahren wird jede Feuerwehr im Kanton Aargau einer Hauptinspektion unterzogen. Diese besteht aus 3 Teilen:

- Alarminspektion
- Inspektion einer Gesamtfeuerwehrübung, Detailausbildung
- Feuerwehrinspektion (Material, Organisation, Administration, etc.)

Mit den Leistungen der heutigen Alarmübung waren die Herren Inspektoren der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) sehr zufrieden. Dennoch wurden auf 2 Punkte hingewiesen, welche ausgefeilt und verbessert werden müssen. Diese Schwachstellen sind auch uns bekannt und werden im Übungsdienst in diesem Jahr gefestigt und umgesetzt. Bei einer Übung dürfen ruhig auch mal Fehler passieren. So erfolgt ein Lerneffekt und bei einem allfälligen Ernstfall ist man bei solchen Situationen gerüstet.

Der Termin der Alarminspektion ist streng geheim und ist nur den Herren Instruktoren bekannt. Bei der heutigen Alarmierung (inkl. Nachalarmierung) sind Total 71 AdF (von 93) ausgerückt. Eine tolle Leistung. Die Einsatzbereitschaft der FWSK ist gewährleistet.
Von 33 eingeteilten Kaderleuten waren 29 AdF anwesend.
Von 51 eingeteilten Atemschutzgeräteträger waren 39 AdF anwesend.

Im Anschluss an die erste Alarmmeldung von 18:41 h (Alarmgruppe 1 FWSK), erfolgte ein weiteres Aufgebot:

18:57 h Nachalarmierung der Gesamtfeuerwehr FWSK
19:29 h Nach-Nachalarmierung der Gesamtfeuerwehr FWSK

Im Aufgebot standen auch die Gemeindevertreter und Ressortchefs der FWSK, damit diese über den "Grosseinsatz" im Bild sind.

Das Feuerwehrkommando bedankt sich bei der ganzen Mannschaft recht herzlich, welche heute bei dieser Alarminspektion im Einsatz standen. Die Übung ist aus der Sicht der AGV klar erfüllt.

Alarminspektion der AGV / kein Ernstfall