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Die Feuerwehr Wabrig entfernt fortan keine Wespen-/Hornissennester mehr
In Absprache mit den Ressortvertretern Feuerwehrwesen der Vertragsgemeinden Hellikon, Wegenstetten und Zuzgen entfernt die Feuerwehr Wabrig fortan keine Wespen-/Hornissennester mehr. Die Bevölkerung wird angehalten, sich bei Bedarf an entsprechend spezialisierte private Institutionen zu wenden, beispielsweise:

www.faltenwespe.ch | + 41 78 708 38 50 | info@faltenwespe.ch

www.anticimex.com | 058 387 75 75 | contact@anticimex.ch

www.foxgmbh.ch | 0800 808 807

www.insekta.ch | +41 62 212 98 29 | info@insekta.ch

www.rentokil.ch | 0800 728 237

www.fsd-vss.ch/de/anbieter | Mitgliederverzeichnis Verband Schweizerischer Schädlingsbekämpfer
Begründung
Die Entfernung von Wespen-/Hornissennestern durch die Feuerwehr Wabrig erfolgte stets auf freiwilliger Basis sowie ausserhalb ihrer eigentlichen Kernaufgaben mit Rechnungsstellung an die auftragserteilende Person (§ 1 und § 6a FwG).

Wespen/Hornissen können in ausgewählten Fällen problematisch sein und als Schädlinge wahrgenommen werden (etwa bei Vorliegen einer Allergie oder aufgrund des Neststandorts). Gleichzeitig nehmen Wespen/Hornissen im Biosystem nützliche Aufgaben wahr und sind im Sinne des Erhalts der Biodiversität schützenswert (vergleiche hierzu beiliegenden Newsletter 01/2015 der Aargauischen Gebäudeversicherung zum Thema Wespen und Hornissen). Alternativen wie die Umsiedlung oder Montage von Insektenschutzgittern sollten daher stets geprüft werden. Weiter ist gemäss Artikel 1 der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) für die Schädlingsbekämpfung (VFB-S) zur Bekämpfung mit Insektiziden im Auftrag Dritter beruflich oder gewerblich eine Fachbewilligung respektive für die allgemeine Schädlingsbekämpfung mindestens die Anleitung einer entsprechend qualifizierten Person erforderlich.

Die zur Entfernung von Wespen-/Hornissennestern erforderlichen Kenntnisse und Qualifikationen sind bei spezialisierten privaten Institutionen breit gestreut vorhanden, deren dauerhafter Erhalt bei einer ausreichenden Anzahl Angehöriger der Feuerwehr (AdF) Wabrig aufgrund dienstaltersbedingter Austritte erschwert und mit einem unverhältnismässig hohem finanziellen Aufwand verbunden.

Der Bevölkerung entsteht durch den Beschluss der Feuerwehrkommission kein nennenswerter Nachteil.

Für Ihr Verständnis sowie die gute Zusammenarbeit danken wir Ihnen bestens

Feuerwehrkommission Wabrig
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