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Arztuntersuch AS
Alle AtemschützerInnen (AS) haben alle 5 Jahre einen Arztuntersuch zu bestehen, ab dem 40. Altersjahr alle 3 Jahre. Das Aufgebot erfolgt durch das Kommando. Nachfolgende Formulare müssen ausgefüllt und vom Arzt bestätigt werden (ärztliches Zeugnis). In der Regel erfolgt der Untersuch beim Hausarzt des AdF. pdf download
Die Kosten für den Arztuntersuch können über die Spesenabrechnung via Lodur abgerechnet werden und werden Ende Jahr mit der Soldauszahlung rückvergütet. pdf download
Arztuntersuch neue AdF
Neue Angehhörige der Feuerwehr (AdF) benötigen ein ärztliches Zeugnis, welches die gesundheitliche Eignung für den Feuerwehrdienst bestätigt. Dazu ist vom AdF ein Fragebogen auszufüllen und per Post einzusenden an Dr. med. Guido Suter, Kelleräckerstr. 48, 8967 Widen. Der Bescheid zur Eignung geht – sofern positiv – direkt an das Feuerwehrkommando und wird der Feuerwehr direkt in Rechnung gestellt. Für den AdF fallen keine Kosten an, sofern der Arzt die Tauglichkeit lediglich aufgrund des Fragebogens beurteilen kann. pdf download