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Übungsabmeldung
Unentschuldigtes Fernbleiben von Übungen wird nach kantonalem Feuerwehrgesetz bestraft.

Entschuldigungen haben bis 24 Stunden vor Übungsbeginn über Lodur auf www.feuerwehr-untersiggenthal.ch zu erfolgen.
Folgende Gründe können als Entschuldigung geltend gemacht werden:
- Krankheit
- Schwere Krankheit oder Todesfall in der Familie
- Schule / Ausbildung / Kurse / Weiterbildung
- Militär oder Zivilschutz
- Schichtarbeit
- Ferien

Bei Krankheit oder schwerer Krankheit in der Familie bis 30 Minuten vor Übungsbeginn per Mail an entschuldigung@feuerwehr-untersiggenthal.ch mit Angaben des Namens, Vornamens, Grundes sowie dem Übungsdatum. Kurzfristige Entschuldigungen wegen Schichtarbeit müssen durch den Arbeitgeber bestätigt werden.

Danach gilt die Übung automatisch als unentschuldigt. Ab der zweiten unentschuldigten Übung pro ADF und Kalenderjahr wird diese automatisch gebüsst.